Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Verkauf- und
Lieferbedingungen finden auf sŠmtlichen Lieferungen von Waren
Anwendung,
wenn darauf in der Offerte oder AuftragsbestŠtigung von hamedan kommunaltechnik ag verwiesen
wurde.
Insoweit diese Bedingungen keine Regelung enthalten, gilt subsidiŠr das
schweizerische
Obligationenrecht.
1.2 Abweichende
oder zusŠtzliche Bedingungen, gelten nur, wenn sie ausdrŸcklich und schriftlich
Vereinbart
sind.
2. Offerten
2.1 Offertpreise haben im Normalfall 3
Monate GŸltigkeit. Sie unterliegen nachstehenden Bedingungen
Im
Handel gelten jedoch die offiziellen Preislisten!!
3. AuftrŠge
3.1 AuftrŠge werden mit der schriftlichen
AuftragsbestŠtigung von hamedan kommunaltechnik ag verbindlich.
3.2 hamedan kommunaltechnik ag kann durch schriftliche ErklŠrung dem Widerruf oder einer €nderung eines
bestŠtig-
ten
Auftrages zustimmen, sofern dies der Produktionsstand zulŠsst.
3.3 Die aus dem
Widerruf oder der €nderung eines Auftrages entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des
Kunden. Vorbehalten bleiben €nderungen, die auf eine unrichtige
AuftragsbestŠtigung zu-
rŸckzufŸhren
sind, sofern die Unrichtigkeit hamedan kommunaltechnik ag nach Erhalt der AuftragsbestŠtigung
um-
gehend
schriftlich mitgeteilt wird.
4. Preise
4.1 Wenn nicht anders vereinbart,
verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer sowie exkl. alle Ÿb-
rigen
auf dem Abschluss oder der ErfŸllung eines Auftrages erhobenen Steuern,
Abgaben, Zšlle,
GebŸhren
u.s.w.
4.2 €ndern die
Marktpreise fŸr Rohmaterial, Umarbeitungskosten etc. vor Auslieferung der Ware,
so
behŠlt
sich hamedan kommunaltechnik ag das Recht vor, die am Tage der Auslieferung gŸltigen neuen
Marktpreise
anzuwenden.
4.3 Wenn
hamedan kommunaltechnik ag Transport, Versicherung, Verzollung Ÿbernommen hat, gehen sŠmtliche
nach
Vertragsabschluss
eintretenden Erhšhungen von Tarifen und GebŸhren, wie Mehrwertsteuer,
Transportspesen,
VersicherungsprŠmien, Zšlle usw. zu Lasten des Kunden. ErmŠssigungen von
Tarifen
und GebŸhren werden dem Kunden gutgeschrieben.
5. Zahlungsbedingungen
(vorbehaltlich Ziff. 13)
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart
worden ist, hat die Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rech-
nungsdatum
netto, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. HŠlt der Kunde die Zahlungstermine nicht
ein,
so
behŠlt sich hamedan kommunaltechnik ag vor, den zur Zeit Ÿblichen Verzugszins in Rechnung zu
stellen.
5.2 GerŠt der
Kunde mit der Zahlung fŸr ausgefŸhrte Lieferungen in Verzug, hat hamedan kommunaltechnik ag
zudem
Das
Recht, ohne Ansetzung einer Nachfrist mit schriftlicher ErklŠrung auf den noch
nicht erfŸllten
Teil
des Auftrages zu verzichten sowie alle bereits bestŠtigten aber noch nicht
ausgefŸhrten Auf-
trŠge
zu annullieren. Der Kunde hat hamedan kommunaltechnik ag fŸr den dadurch entstehenden Schaden
vollen
Ersatz
zu leisten.
5.3 Die
Rechnungsstellung und Bezahlung in einer FremdwŠhrung ist mšglich, sofern dies
ausdrŸck-
lich
vereinbart wird.
6. Lieferfristen
6.1 Sofern nichts anderes vereinbart
worden ist, betrŠgt die Toleranz zum Liefertermin minus zehn,
plus
null Arbeitstage.
6.2 Aus
der †berschreitung angegebener Lieferfristen entsteht kein Anspruch auf
EntschŠdigung, so-
fern
nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Der
Liefertermin versteht sich als beim Kunden eintreffend.
6.4 Angegebene
Lieferfristen gelten fŸr die Lieferung ab Werk, gerechnet ab dem Datum der
verbindlichen
AuftragsbestŠtigung.
7. Lieferumfang
7.1 Spezifikationen, Preise und
Bedingungen beziehen sich auf die Gesamtmenge der Waren,
lieferbar
in einer Sendung.
7.2 Werden
vom Kunden entgegen von Offerte/AuftragsbestŠtigung ausdrŸcklich Teilsendungen
ver-
langt,
richten sich die Spezifikationen, Preise und Bedingungen nach den Mengen jeder
Teilsend-
ung.
8. Hšhere
Gewalt
8.1 Ereignisse
hšherer Gewalt befreien hamedan kommunaltechnik ag von der ErfŸllung der Lieferpflichten.
8.2. Der Kunde
verzichtet fŸr diese FŠlle auf die Geltendmachung irgendwelcher AnsprŸche.
8.3. Als
Ereignisse hšherer Gewalt gelten: Mobilmachung, Streik,
behšrdliche
Massnahme oder VerfŸgung. Embargo, †berschwemmung, Sturm, Feuer
und
sonstige Elementarereignisse wie auch alle anderen unvorhergesehenen
Einwirkungen wie
BeschrŠnkung
der Energieversorgung, verspŠtete oder fehlerhafte Zulieferung von Ersatzteilen
+
Maschinen,
Maschinen- oder Werkzeugbruch, welche bei Hamedan oder einem Unterlieferanten eintreten.
Als
Ereignisse hšherer Gewalt gelten auch Schwierigkeiten und Verzug im Transport,
verspŠtete
Beistellung
von Transportmittel, Verkehrsunterbrechungen.
9. Transport,
Versicherung und Verpackung
9.1 FŸr die
Berechnung der Frachtkosten sind die von hamedan kommunaltechnik ag ermittelten Gewichte
massge-
bend.
Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen gehen die Frachtkosten zu Lasten
des
Kunden.
Auch Mehrkosten wegen abnormaler Dimensionen, besonderer Versandart sowie Nach-
nahme-
und sonstige Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
9.2 Die
Teile sind so verpackt, dass Sie wirksam gegen BeschŠdigung geschŸtzt sind.
9.3 Jeder
Lieferung wird ein Lieferschein beigelegt. Auf dem Lieferschein ist die
Auftrags- und Arti-
kelnummer
sowie die genaue StŸckzahl der Lieferung angegeben. Einwegverpackung (Holz,
Kar-
ton
usw.) wird verrechnet und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften am
Domizil des
Kunden
zurŸckgelassen. FŸr Mehrweggebinde (Paletten usw.) erfolgt eine Belastung, sofern
diese nicht
innert
60 Tagen in wieder gebrauchsfŠhigem Zustand franko an das Lieferwerk
zurŸckgesandt werden.
9.4 Nutzen und
Gefahr der Lieferung gehen mit deren Eintreffen am Lieferort auf den Kunden
Ÿber.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die
gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollstŠndigen Bezahlung Eigentum von
hamedan kommunaltechnik ag.
10.2 Der Kunde ist
verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums des
Lieferanten
erforderlich sind: insbesondere ermŠchtigt er hamedan kommunaltechnik ag, auf Kosten des Kunden
die
Eintragung
oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in šffentlichen Registern, BŸchern und
dergleichen
gemŠss den Rechtsvorschriften am Ort der Eintragung vorzunehmen und alle dies-
bezŸglichen
FormalitŠten zu erfŸllen.
10.3 Der Kunde wird
die gelieferte Ware auf seine Kosten wŠhrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
Verwahren
und zugunsten von hamedan kommunaltechnik ag gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken
versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von Hamedan noch aufgehoben wird.
11. QualitŠtskontrolle
11.1 Erfolgt nach ISO 9001-2000. Massgebend
sind die PrŸf-Methoden und –Ergebnisse von hamedan kommunaltechnik ag.
Wird
deren Richtigkeit bestritten, so hat durch einen gemeinsam bestimmten
unabhŠngigen
SachverstŠndigen
eine Schiedsanalyse zu erfolgen.
12. PrŸfungs-
und RŸgefrist
12.1 Der KŠufer hat die Ware sofort nach
Ablieferung zu prŸfen.
12.2 Beanstandungen
sowie MŠngelrŸgen Ÿber die Beschaffenheit
der
Ware sind nur gŸltig, wenn sie der Firma hamedan kommunaltechnik ag innert 10 Tagen nach Erhalt
der Ware,
bei
verborgenen MŠngeln zehn Tage nach ihrer Entdeckung innerhalb der
Garantieperiode
schriftlich
angezeigt werden.
12.3 Unterlassung
der rechtzeitigen MŠngelrŸge gilt als Genehmigung der Lieferung.
13. GewŠhrleistung
und Haftung
13.1 Im Falle gerechtfertigter Beanstandung
oder MŠngelrŸgen beschrŠnkt sich die Haftung von
Hamedan
auf kostenlosen Ersatz bzw. Instandstellung der fristgerecht gerŸgten Ware
wŠhrend einer
Garantieperiode
von 12 Monaten seit Auslieferung der Ware ab Herstellungswerk. Die durch
mŠngelfreie
Lieferung ersetzte Ware wird Eigentum von hamedan kommunaltechnik ag.
13.2 DarŸber
hinaus hat der Kunde keinerlei AnsprŸche gegen die Firma hamedan kommunaltechnik ag,
insbesondere
keine
weitergehenden Rechte auf
Wandelung, Minderung oder Ersatz des durch die mangelhafte
Lieferung
entstehenden Schadens. Ausgeschlossen sind insbesondere alle AnsprŸche des
Kunden
auf
Ersatz von mittelbaren, indirekten oder FolgeschŠden (einschliesslich
entgangene AuftrŠge,
Einnahmen oder Gewinne, RŸckrufkosten,
Betriebsunterbruch, AnsprŸche Dritter) sowie alle Ÿbrigen
Kosten,
die dem Kunden in Zusammenhang mit einer mangelhaften Lieferung entstanden sind.
13.3 Eine Beanstandung
oder MŠngelrŸge gibt dem Kunden kein Recht, die Zahlung des Preises fŸr die
betreffende Ware
zurŸckzuhalten.
14. Produkthaftung
14.1 Die Firma hamedan kommunaltechnik ag ist versichert
fŸr SchŠden infolge Entwicklungs-, Konstruktions-, Produktions-
oder
Instruktionsfehler.
14.2 Der
šrtliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa (mit Ausnahme von Albanien,
Bulgarien
RumŠnien
und der Staaten der ehemaligen Sowjetunion), in der ganzen TŸrkei sowie auf
USA/Kanada.
14.3 Die max.
Versicherungssumme fŸr hamedan kommunaltechnik ag pro Jahr betrŠgt CHF 5 Mio. (inkl. Kosten fŸr
Expertisen,
AnwŠlte etc.)
14.4 Der Kunde und die
Firma hamedan kommunaltechnik ag werden sich gegenseitig auch nach Ablauf der Garantie-
periode
Ÿber mšgliche Fehler an der Ware oder die von Dritten erhobenen AnsprŸche im
Zusammenhang
mit deren Verwendung unterrichten und sich bei der Abwehr unberechtigter
AnsprŸche
Aus
Produkthaftung nach besten KrŠften unterstŸtzen.
15. Schutzrechtsverletzungen
15.1 Es ist Sache des
Kunden, abzuklŠren, ob vom Kunden beschriebenes bzw. bestelltes Material
geeignet
ist, durch seine Beschaffenheit, Beschreibung oder durch eine bestimmte
Weiterverar-
beitung
oder Verwendung zu einer Verletzung von Patent-, Muster- oder anderen
gewerblichen
Schutzrechten
bzw. des Urheberrechtes zu fŸhren. Der Kunde haftet in diesen FŠllen allein.
16. Geheimhaltung von
Daten
16.1 Die
Firma hamedan kommunaltechnik ag verpflichtet sich, sŠmtliche aus einer Offerte oder Bestellung
entstehenden
Daten
vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugŠnglich zu machen.
17. Entwicklung
durch hamedan kommunaltechnik ag
17.1 Die Rechte an Entwicklungen und Dokumenten,
die durch hamedan kommunaltechnik ag oder in deren Auftrag erstellt
Wurden,
sind bei der Firma hamedan kommunaltechnik ag.
17.2 Der
†bertrag dieses Rechtes muss speziell vereinbart werden.
18. ErfŸllungsort
und Gerichtsstand
18.1 ErfŸllungsort und
Bezirksgericht Sissach Schweiz.
Diepflingen,
Januar 2008